VL-Sparen mit Fonds ganz fix und einfach

Lassen Sie sich in Ihrem LVM-Servicebüro vor Ort beraten, ehe Sie sich entscheiden, in welchen unserer beiden Aktienfonds Sie investieren wollen.

Welchen Anspruch Sie auf vermögenswirksame Leistungen haben, erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber.

Unser Tipp:

Sichern Sie sich die staatliche Förderung auch dann, wenn Ihr Arbeitgeber keinen Zuschuss oder nicht in voller Höhe zahlt. Lassen Sie einfach den erforderlichen Betrag von Ihrem Gehalt durch den Arbeitgeber überweisen.

Die Mitarbeiter Ihres LVM-Servicebüros vor Ort helfen Ihnen bei der Eröffnung Ihres Investmentkontos. Um die weiteren Formalitäten kümmern wir uns. Und wir informieren Ihren Arbeitgeber, damit dieser monatlich 34 oder 40 Euro überweist.

Sie erhalten jährlich von uns eine Bescheinigung über den Stand Ihres Investment-Kontos sowie eine Bescheinigung über die vom Arbeitgeber überwiesenen Beträge.

Sie benötigen diese für Ihre Steuererklärung, um die staatliche Sparzulage beim Finanzamt zu beantragen. Die Sparzulage wird als Gesamtsumme am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt.

Jetzt lassen Sie das Geld einfach für sich arbeiten. Sechs Jahre lang zahlen Sie ein. Die Sperrfrist für die erworbenen Anteile endet nach dem siebten Jahr. Dann steht Ihnen das angesparte Kapital plus staatlicher Sparzulage und erwirtschafteter Erträge zur Verfügung.
Der LVM tritt als Vermittler auf. Alle Fonds der LVM-Fonds-Familie sind Teilfonds des Federated Unit Trust, dessen Investmentgesellschaft die Federated International Management Limited, Irland ist.