Wege der betrieblichen Altersversorgung

Für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung stehen verschiedene Durchführungswege zur Verfügung.

Die LVM-Lebensversicherungs-AG bietet Ihnen die 4 wichtigsten Bausteine an.
Direktversicherung
Bei einer Direktversicherung handelt es sich um eine Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Im Rahmen der Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitgeber den Teil des Gehalts, den der Arbeitnehmer umwandeln möchte, als Beitrag in die Direktversicherung ein.
Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (für 2010 bis 2.640 Euro jährlich) können als Beiträge für eine Direktversicherung steuerfrei eingezahlt werden, zuzüglich 1.800 Euro, falls noch keine pauschal besteuerte Altersversorgung besteht.

Darüber hinaus sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (für 2010 bis 2.640 Euro jährlich). Zusätzlich kann im Rahmen der Direktversicherung je nach versichertem Tarif die Absicherung bei Tod oder bei Berufsunfähigkeit eingeschlossen werden. Zudem ist in einem zusätzlichen Vertrag auch die "Riester-Förderung" möglich.
Die späteren Renten werden bei Bezug der Leistungen (Altersrente) besteuert. Bei Rentenbeginn kann wahlweise eine (zu versteuernde) Kapitalauszahlung erfolgen. Die Auszahlungen unterliegen der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht der Rentner.
Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung. Er unterliegt, ähnlich wie Lebensversicherer und Pensionskassen, der Versicherungsaufsicht. Er verfügt jedoch über mehr Möglichkeiten bei der Kapitalanlage. Die Beiträge sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (für 2010 bis 2.640 Euro jährlich) steuerfrei zuzüglich 1.800 Euro, falls keine pauschal besteuerte Altersversorgung besteht.

Darüber hinaus sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (für 2010 bis 2.640 Euro jährlich).
Im Rentenalter wird eine lebenslange Rente gezahlt, die dann zu versteuern ist. Wahlweise ist eine Teilkapitalisierung bis zu 30 Prozent möglich. Die Auszahlungen unterliegen der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht der Rentner.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist ein zeitgemäßes Versorgungssystem, bei dem die Sicherheit im Vordergrund steht: Die Leistungen aus einer Zusage, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erteilt, entspricht den Versorgungsleistungen einer dazugehörigen Rückdeckungsversicherung, die die Unterstützungskasse abschließt.

Gerade für besser verdienende Arbeitnehmer, die ihre steuerfreien Höchstbeträge in eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds bereits voll ausgeschöpft haben, können zusätzlich nahezu unbegrenzt steuerfrei Beiträge in die Unterstützungskasse einzahlen.
Pensionszusage
Dieser Durchführungsweg ist ebenfalls wirtschaftlich interessant.
Als Ergänzung der oben genannten Durchführungswege erlaubt er maßgeschneiderte Lösungen für eine betrieblichen Altersversorgung insbesondere bei höheren Einkommen.